Meller Schützengilde
von 1659 e. V.
Das Jahr 1659
Das Meller Schützenwesen lässt sich bis in das Jahr 1659 zurück verfolgen. Die erste Fahne wird in einem Dokument vom 24. Juni 1659 erwähnt und lässt damit auf ein aktives Schützenwesen in der Stadt Melle schließen.
Die Meller Schützengilde pflegt diese Traditionen weiter und hat den Zusatz «von 1659 e. V.» zum Andenken an diese Zeit übernommen. Es ist also nicht das Alter der Meller Schützengilde, sondern das erste bekannte Datum, an dem eine Schützenfahne existiert hat.
News
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Gendern
Um die Lesbarkeit zu erhalten, haben wir auf die Gender-Schreibweise verzichtet. Wir nutzen Umschreibungen um die Geschlechterformen (m/w/d) zu berücksichtigen.
Beispiel: Sporttreibende statt «Sportlerinnen und Sportler» oder «Sportler*Innen»
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Sport
Hier findet ihr Links zu den aktuellen Ausschreibungen und Wettkampforten
Kontakt
Meller Schützengilde von 1659 e. V.
Am Wellenbad 45
49324 Melle
0 54 22/20 14
Nur über das Kontaktformular
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Training
Gewehr und Pistole
Dienstags von 19:00 bis 22:00 Uhr
Letzter Start um 21:00 Uhr
Bogen
Donnerstags 19:30 – 21:30 Uhr
Angebot
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Gewehr
Luftgewehr
Unser Luftgewehrstand bietet 8 Mayton Anlagen für das Schießen mit dem Luftgewehr und der Luftpistole. Für den Dreistellungskampf sind Hilfsmittel vorhanden
Kk-Gewehr
Unser KK-Stand bietet 4 Seilzuganlagen für das Schießen mit dem KK-Gewehr. Die Zuganlagen ermöglichen eine großen Flexibilität. Wir können jederzeit verschiedene Konfigurationen für 100m und 50m einstellen
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Pistole
Luftpistole
Unser Luftgewehrstand bietet 8 Mayton Anlagen für das Schießen mit der Luftpistole.
KK/GK-Pistole
Unser Pistolen-Stand bietet einen Scheibenwagen mit fünf Scheiben. Das Schießen mit KK/GK-Pistolen ist möglich. Es können verschiedene Disziplinen eingestellt werden (Sportpistole, Schnellfeuer, usw.).
Bogen
Bogenschießen
Das Bogenschießen findet auf dem Pistolenstand statt. Wir beschränken uns auf FITA Halle 18 Meter. (25 Meter ist möglich)
Bei gutem Wetter nutzen wir den Innenraum des KK-Stands. Hier sind dann bis zu 50 Meter möglich.
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Sonstiges
Arbeitseinsätze
Diese dienen der Erhaltung von Grundstück, Gebäude und Standanlagen.
Arbeitseinsätze enden meistens mit grillen und einem kühlen Getränk!
Traditionelles Schießen
Hierunter fallen das Adlerschießen und das Schießen um die Würde der Weinkönigin und des Bierkönigs
Weitere:
- Rundenwetkämpfe
- Vergleichsschießen
- Meisterschaften
Das Highlight des Jahres:
Jahreshauptversammlung
Regeln
Standaufsicht
Während des Schießens müssen immer zwei Personen auf dem Stand anwesend sein.
Die „verantwortliche Aufsichtsperson“ als Standaufsicht muss volljährig, zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig sein. Sachkunde bezeichnet in diesem Zusammenhang nicht die für den Erwerb von Schusswaffen erforderliche Sachkunde nach § 7 WaffG, sondern die auf die Tätigkeit als Standaufsicht erforderliche Sachkunde.
Eine „zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson“ kann den Nachweis durch den Erwerb der Jugendbasislizenz erhalten, ansonsten reichen die Arten von Ausbildungen aus, die einen Bezug zur Jugendarbeit herstellen können (z.B. Jugendleiter, Lehrer, Geeignetheit zur beruflichen Ausbildung von Jugendlichen ‘ADA’), spezielle sportliche Ausbildung im Jugendbereich).
Eigene Waffen
und Munition
Eigene Waffen und Munition
Auf Verlangen ist die Erwerbs-/Besitzberechtigung der Standaufsicht vorzulegen
Personen ohne Berechtigung
können Waffen der Meller Schützengilde benutzen
können Munition auf dem Schießstand erwerben
müssen erwerbspflichtige Munition auf dem Schießstand verschießen
Hinweis: Es stehen keine Kurzwaffen zur Verfügung!
Schießen mit
dem KK-Gewehr
ab 14 Jahren mit Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten oder Anwesenheit des/der Sorgeberechtigten
sonst ab 16 Jahren
Schießen mit
KK/GK-Kurzwaffen
vollendetes 18. Lebensjahr
Schießen mit
Luftdruck-Waffen
ab 12 Jahren mit Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten oder Anwesenheit des/der Sorgeberechtigten
generell ab 14 Jahren
werden elektronische Schießanlagen (Lasertechnik) eingesetzt, sind geringere Altersgrenzen möglich. Bei uns ist so eine Anlage (noch) nicht vorhanden!
Bogenschießen
Nach dem Waffengesetz ist der Bogen keine Schusswaffe sondern ein Sportgerät
Es gilt daher keine Altersbeschränkung. Nach unserer Erfahrung können Kinder ab dem 8. Lebensjahr am Bogenschießen teilnehmen. Ein “Schnuppertraining” erleichtert die Entscheidung, da eine gewisse Koordination von Kraft, Ausdauer und innerer Ruhe erforderlich ist.